Ist im Unterhaltsprozess ein Anwalt nötig?
Werden Unterhaltsansprüche zusammen mit der Scheidung in ein
und demselben Verfahren geltend gemacht, so ist hierfür ein Anwalt
erforderlich. Dieses sogenannte Verbundverfahren ist aber nur bei nachehelichem
Unterhalt möglich, Trennungsunterhalt muss immer in einem eigenen Verfahren
geltend gemacht werden.
Werden Unterhaltsansprüche in einem eigenen Prozess geltend gemacht,
so ist kein Anwalt erforderlich, egal wie hoch der geforderte Unterhalt
ist.
Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht herrscht allerdings
Anwaltszwang.