Unterhaltsverpflichtung im Scheidungsverfahren regeln?


Kurze Antwort: normalerweise nicht!

Im Scheidungsverfahren geht es regelmäßig nur um die Scheidung selbst. Der einzige Punkt, der automatisch mitgeregelt wird, ist der sogenannte Versorgungsausgleich, also der Rentenausgleich. Dieser hat aber mit dem Unterhalt nichts zu tun.

Alle anderen Fragen werden bei der Scheidung grundsätzlich nicht mitgeregelt. Das gilt für den Unterhalt ebenso wie für Kindschaftssachen, die Verteilung des Vermögens, die Verteilung der Möbel oder die Regelungen über die Ehewohnung.

Genauso wie alle diese Punkte wird auch der Unterhalt nur dann vom Gericht mitgeregelt, wenn dies ausdrüclich beantragt wird. Den Antrag kann aber immer nur derjenige Ehegatte stellen, der einen Unterhaltsanspruch erhebt, also immer nur derjenige Ehegatte, der meint vom anderen Ehegatten Unterhalt fordern zu können. Derjenige Ehegatte, der Unterhalt zahlen soll, kann deshalb selbst nie beantragen, dass die Unterhaltsfrage geklärt wird.

Derjenige Ehegatte, der vom anderen Unterhalt fordert, kann den Antrag beim Gericht aber nicht selber stellen, sondern braucht im Scheidungsverfahren dafür einen eigenen Anwalt. Hat er schon für die Scheidung einen eigenen Anwalt, dann kann er natürlich diesen Anwalt nehmen.

Ist es nun empfehlenswert, den Unterhalt im Scheidungsverfahren mitregeln zu lassen? Antwort: Das kommt darauf an. Wenn sich die Eheleute über den Unterhalt im Prinzip nicht streiten, sondern sich nur ausrechnen lassen wollen, wie hoch der Unterhalt ist, reicht es völlig aus, sich an einen Anwalt zu wenden.
Wenn es über den Unterhalt Streit gibt, sollte sich jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt nehmen. Ob dann die Anwälte erst einmal außergerichtlich versuchen, eine Einigung herzustellen, oder ob man (sofort) das Gericht anruft, ist von verschiedenen Überlegungen abhängig:

RA Roland Sperling bei Finanztip.de   Keine Gewähr
Finanztipps