Versorgungausgleich - Formen der Altersvorsorge

Während der Ehezeit haben meistens beide Eheleute für ihre Altersvorsorge entweder Rentenversicherungsbeiträge und/oder Beiträge zu einer betrieblichen Rentenversicherung eingezahlt. Hinzu kommt manchmal auch noch eine private Altersvorsorge, z.B. bei Selbständigen. Freiberufler (z.B. Ärzte, Künstler, Anwälte, Architekten) zahlen Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk. Auch die Riesterrente wird ausgeglichen. Als Beamter hat man Anspruch auf die Beamtenversorgung. Bei allen diesen verschiedenen Formen der Altersvorsorge entstehen bereits während des Berufslebens sogenannte Rentenanwartschaften, also Ansprüche auf eine zukünftige Rente.

Im Versorgungsausgleich werden nur solche Formen der Altersvorsorge ausgeglichen, die (später) eine Rente zahlen. Das sind insbesondere:

Nicht ausgeglichen werden:

Manche privaten Rentenversicherungen bzw. Betriebsrenten sehen vor, dass man später zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen kann. Es kommt dann darauf an, wie die Regelung im Einzelnen aussieht:

RA Roland Sperling bei Finanztip.de   Keine Gewähr
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