Kapital-Lebensversicherung:
a) bei Arbeitnehmern: nein, Ausnahmen: (1) die Lebensversicherung
bestand schon während der Ehe, (2) der Arbeitnehmer verdient
über die Beitragsbemessungsgrenze
b) bei Selbständigen: ja bis zur Höhe von 20% des Einkommens, wenn
keine andere Altersvorsorge betrieben wird
private Rentenversicherung:
a) bei Selbständigen: ja
b) bei Angestellten: ja, wenn der Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
liegt
Privathaftpflichtversicherung: nein
Privatkrankenkasse: ja bei Selbständigen und bei
Beamten (Zusatzversicherung)
Rechtsschutzversicherung: nein
Risikolebensversicherung: nein
Sozialversicherung: ja
Unfallversicherung: nein
Zusatzversicherung zur Krankenversicherung: ja, wenn die private
Zusatzkrankenversicherung bereits während der Ehe abgeschlossen
wurde