Kindesunterhalt und Wehrdienst
Während des Wehrdienstes wird Unterkunft, Verpflegung etc. von
der Bundeswehr umsonst zur Verfügung gestellt. Ausserdem gibt es einen
(bescheidenen) Wehrsold. Damit ist der Bedarf des Wehrpflichtigen bereits
weitgehend abgedeckt.
Die Eltern schulden nur Unterhalt, sofern es um die Finanzierung von
besonderen Aufwendungen geht, die auch bisher von den Eltern finanziert wurden,
z.B. Pkw-Kosten, Mietkosten einer Privatwohnung, Kosten für Musikunterricht.
In der Regel wird daher ein - verminderter - Unterhalt nur geschuldet, wenn die
Eltern in guten finanziellen Verhältnissen leben.