Steuerrückerstattung im Zweifel an beide Ehegatten

Werden Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt und leistet einer Vorauszahlungen, ohne eine Bestimmung für die Verteilung etwaiger Steuerrückerstattungen zu treffen, muss er es hinnehmen, wenn das Finanzamt Erstattungsbeträge nach Köpfen, also hälftig teilt und an beide Eheleute ausbezahlt. Dies kann insbesondere dann wenig wünschenswert sein, wenn ein Ehegatte wegen seines erheblich höheren Einkommens die Steuerschuld ganz überwiegend allein trägt.

Urteil des BFH vom 15.11.2005
VII R 16/05
NJW 2006, 942

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