Berechnung des Ehegattenunterhalts bei Nichtzahlung des geschuldeten Kindesunterhalts

Betreut der auf nachehelichen Unterhalt in Anspruch genommene Ehemann das gemeinsame Kind, so ist bei der Berechnung des Einkommens der klagenden Ehefrau der von ihr geschuldete und gerichtlich festgelegte Kindesunterhalt in Abzug zu bringen. Eine Einkommensminderung infolge der Belastung durch den von ihr zu zahlenden Kindesunterhalt kommt jedoch dann nicht in Betracht, solange und soweit die Ehefrau und Mutter den Kindesunterhalt nicht zahlt. Der Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem geschiedenen Ehemann ist dementsprechend zu mindern.

Beschluss des OLG Zweibrücken vom 12.05.2006
2 WF 103/06
OLGR Zweibrücken 2006, 915

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