Trennungsunterhalt: keine Unterhaltserhöhung wegen unehelichen Kindes
Zahlt ein Ehemann seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau Unterhalt, weil diese weniger als er verdient, muss er nicht befürchten zu höheren Zahlungen herangezogen zu werden, wenn die Frau wegen der Schwangerschaft und Geburt eines nicht von ihm stammenden Kindes nicht mehr erwerbstätig sein kann. In einem derartigen Fall muss sich die Frau auf ihren Unterhaltsanspruch weiterhin das anrechnen lassen, was sie bislang verdient hat (so genanntes fiktives Einkommen).
Urteil des OLG Köln vom 13.10.2005
12 UF 67/05
NJW Heft 50/2005, Seite XII