Altersunterhalt - auch wenn ich nach der Scheidung noch gearbeitet habe?

Kann ich in jedem Fall im Alter meinen Ex-Ehegatten um Unterhalt angehen, auch wenn ich vorher nach der Scheidung längere Zeit arbeiten konnte? 

Das geht in dieser Form nicht. Unterhalt bekommt an sich nur der, der im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung (also direkt im Anschluss an das Scheidungsverfahren) nicht in der Lage ist, sich aus eigenen Mitteln selbst zu ernähren. Für den Unterhaltsanspruch wegen Alters bedeutet das an sich, dass man im Zeitpunkt der Scheidung bereits so alt sein muss, dass nicht mehr erwartet werden kann, dass man noch eine Arbeit aufnehmen muss. Kann man nach der Scheidung noch einige Zeit (und sei es auch nur ein paar Monate) arbeiten, bevor man für den Arbeitsmarkt dann zu alt ist, dann kann man anschließend nicht mehr Unterhalt wegen Alters verlangen. 

Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es nur, wenn sich mehrere Unterhaltstatbestände nahtlos aneinander anschließen. Wenn beispielsweise die geschiedene Frau zunächst die Kinder großgezogen und während dieser Zeit Unterhalt wegen Kindeserziehung bezogen hat, anschließend längere Zeit krank war und Unterhalt wegen Krankheit bezogen hat, anschließend auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar war, deshalb eine Umschulung machen musste und während dieser Zeit Unterhalt bis zur Erlangung einer Erwerbstätigkeit bezog, anschließend trotzdem längere Zeit arbeitslos war und deshalb Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit bezogen hat, um dann schließlich zu alt für den Arbeitsmarkt zu sein, dann kann eine solche Frau Unterhalt wegen Alters bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich jeder Unterhaltstatbestand nahtlos an den vorherigen anschließen muss. Gibt es irgendwo eine Lücke, in der die Frau gearbeitet hat oder hätte arbeiten können, dann scheiden alle weiteren Unterhaltstatbestände aus.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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