Keine Unterhaltspflicht von Arbeitslosengeld II-Beziehern

Vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt regelmäßig nicht zu berücksichtigen. Das als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlte Einstiegsgeld stellt hingegen unterhaltsrechtliches Einkommen dar.

Urteil des OLG Celle vom 15.03.2006
15 UF 54/05
Pressemitteilung des OLG Celle

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