Unwirksamer Unterhaltsverzicht einer nachziehenden ausländischen Ehefrau

Ein umfassender ehevertraglicher Unterhaltsverzicht, durch den sich ein Ehegatte von jeder Verantwortung für seinen aus dem Ausland eingereisten Ehepartner freizeichnet, ist jedenfalls dann als unwirksam anzusehen, wenn dieser seine bisherige Heimat endgültig verlassen hat, in Deutschland im Hinblick auf die Eheschließung ansässig geworden ist und schon bei Vertragsschluss damit zu rechnen war, dass er sich im Falle des Scheiterns der Ehe nicht selbst werde unterhalten können.

Urteil des BGH vom 22.11.2006
XII ZR 119/04
NJW Heft 12/2007, Seite X

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