Verzicht auf höheren Unterhalt

Nimmt der Unterhaltsberechtigte über Jahre hinweg widerspruchslos einen niedrigeren Unterhalt als in der notariellen Urkunde tituliert entgegen, so liegt hierin eine einverständliche Abänderung des Vertrages.

Urteil des OLG Hamm vom 28.10.1998
5 UF 38/98
FamRZ 1999, 1665

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