Sorgerecht: Vorrang des Elternwillens

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken darf das Familiengericht eine Sorgerechtsentscheidung erst dann treffen, wenn feststeht, dass die Eltern sich nicht einigen können. Danach kommt der Elternautonomie grundsätzlich Vorrang vor der staatlichen Entscheidung zu.

Den Parteien ist auch ausreichend Zeit zuzubilligen, zusammen mit entsprechenden Beratungsstellen ein geeignetes Konzept für die Ausübung des elterlichen Sorgerechts zu erstellen. Während dieser Zeit ist es nicht sachgerecht, wenn das Familiengericht vorschnell an Stelle der Eltern und mit der Begründung entscheidet, diese könnten sich nicht einigen.

Beschluss des OLG Zweibrücken vom 23.11.2000 5 UF 88/99 NJW Heft 23/2000, Seite L FamRZ 2000, 627

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps