Unterhaltsverwirkung bei Unterschieben eines Kindes

Eine Frau verwirkt ihren Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem geschiedenen Ehemann, wenn sich herausstellt, dass sie diesem während der Ehezeit ein Kind "untergeschoben" hat. Ein derartiger Fall liegt vor, wenn eine Frau ihrem Ehemann nach der Empfängnis eines Kindes beteuert, das Kind stamme von ihm, und ihn jahrlang in diesem Glauben lässt, obwohl sie zumindest damit rechnet, dass ein anderer Mann der Vater ist. Die Darlegungs- und Beweislast trifft allerdings den unterhaltsverpflichteten Ehemann, wobei es ausreicht, dass er lediglich den Nachweis der nicht ehelichen Abstammung des Kindes führt. Für die Beurteilung des "Unterschiebens" des Kindes ist es ohne Bedeutung, ob dies während der Trennungsphase der Parteien oder gegebenenfalls bereits vorehelich erfolgt ist.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 08.03.2000

9 WF 38/00

NJW-RR 2000, 1098

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