Ausländer, Aufenthaltsrecht, Mutter, Vaterschaftsanfechtung

Kein Aufenthaltsrecht bei erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung

Wird im Wege einer Vaterschaftsanfechtung festgestellt, dass der geschiedene deutsche Ehemann einer türkischen Frau nicht Vater des während der Ehezeit geborenen Kindes ist, verliert das Kind seine deutsche Staatsangehörigkeit. Als weitere Folge erlischt auch das Aufenthaltsrecht der Mutter des Kindes, die kein eigenständiges Aufenthaltsrecht besessen hat.

Urteil des VGH Mannheim

13 S 221/01

NJW Heft 45/2001, Seite XLVI

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps