Keine Zwangsgeldandrohung bei nicht zu verwirklichendem Umgangsrecht
Kommt ein Elternteil seiner gerichtlich festgestellten Verpflichtung zur Gewährung des Umgangsrechts an dem gemeinsamen Kind nicht nach, kann das Gericht seiner Entscheidung durch Androhung bzw. Verhängung eines Zwangsgeldes Nachdruck verleihen (§ 33 FGG). Das Oberlandesgericht Karlsruhe hält jedoch die Androhung eines Zwangsgeldes dann nicht für geboten, wenn feststeht, dass der betreuende Elternteil keine Möglichkeit hat, auf das Kind mit erzieherischen Mitteln einzuwirken, dem Umgangskontakt mit dem anderen Elternteil zuzustimmen. Insbesondere bei älteren Kindern (hier 10-Jähriger) ist deren Kontaktverweigerung mit dem anderen Elternteil besonderes Gewicht beizumessen und letztendlich zu akzeptieren.
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 05.02.2001
2 WF 129/00
OLGR Karlsruhe 2001, 420
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