Keine Kostenerstattung bei erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung
siehe auch
Urteil Verfassungsgericht
Einem so genannten Scheinvater, der seine durch Anerkenntnis begründete rechtliche Vaterschaft in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren erfolgreich angefochten hat, steht weder dem Kind noch dessen Mutter gegenüber ein Anspruch auf Ersatz der Kosten des Feststellungsverfahrens zu, da ein Vaterschaftsanerkenntnis aus freien Stücken abgegeben wird.
Urteil des OLG Celle vom 24.11.2004
15 UF 2/04
OLGR Celle 2005, 54
MDR 2005, 634