Unterhaltsverträge
Bislang war auf diesen Seiten immer nur davon die
Rede, welcher Unterhalt dem Unterhaltsberechtigten nach der Ehe denn gesetzlich
zusteht. Unabhängig davon können die Eheleute auch vertragliche
Vereinbarungen über den Unterhalt treffen. § 1585c BGB gestattet das ausdrücklich.
Dabei fragt sich natürlich, was denn hier wie im einzelnen vereinbart werden
kann: