Unterhaltsverträge - Allgemeines

Unterhaltsverträge 

Bislang war auf diesen Seiten immer nur davon die Rede, welcher Unterhalt dem Unterhaltsberechtigten nach der Ehe denn gesetzlich zusteht. Unabhängig davon können die Eheleute auch vertragliche Vereinbarungen über den Unterhalt treffen. § 1585c BGB gestattet das ausdrücklich.

Dabei fragt sich natürlich, was denn hier wie im einzelnen vereinbart werden kann: 

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