Welche Ausbildung haben Sie?

Welche Ausbildung haben Sie? 

Maßgeblich ist die Ausbildung, mit der Sie sich vor oder während der Ehe für einen bestimmten Beruf qualifiziert haben. Wenn Sie eine Ausbildung in einem anspruchsvolleren Beruf haben, müssen Sie keinen einfacheren Beruf ergreifen. Wie gesagt: Die Fachärztin muss nicht als Putzfrau gehen. Das braucht nicht einmal die gelernte Verkäuferin zu tun. Wenn Ihr geschiedener Ehegatte genug verdient, um Ihnen die Zeit überbrücken zu können, in der Sie sich einen angemessenen Job auf Ihrem Ausbildungsniveau suchen können, dann ist er verpflichtet, Ihnen entsprechenden Unterhalt zu zahlen, so lange, bis Sie einen ausbildungsgemäßen Job gefunden haben oder hätten finden können.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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