Ab welchem Alter bekommt man Unterhalt?

Ab welchem Alter bekommt man "Unterhalt wegen Alters" 

Der Gesetzgeber hat sich hier nicht auf ein bestimmtes Alter festgelegt. Nach der Rechtsprechung kann man aber davon ausgehen, dass man altersbedingt jedenfalls nicht mehr arbeiten muss, sobald man rentenberechtigt ist. Das ist folglich bei Männern vom 65. und bei Frauen vom 60. Lebensjahr an der Fall. Wenn Sie sich scheiden lassen, in diesem Alter sind und sich selbst nicht mehr unterhalten können, haben Sie dann folglich einen Unterhaltsanspruch. 

Leider ist es aber eine Tatsache, dass jemand, der seinen Beruf länger nicht mehr ausgeübt hat, auf dem Arbeitsmarkt auch dann schon keinen Job mehr bekommen kann, wenn er noch erheblich jünger ist. Wenn dann beispielsweise altersbedingt auch eine Umschulung nicht mehr infrage kommt, kann beispielsweise eine Frau, die längere Zeit nicht mehr arbeitet hat, schon mit 50 Jahren einen Unterhaltsanspruch wegen Alters haben. Andererseits kann eine Frau, die auch während der Ehe berufstätig war und in ihrem erlernten Beruf nach der Scheidung noch weiterarbeiten kann, auch mit 55 oder 58 Jahren noch keinen Unterhaltsanspruch haben.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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