Ab welchem Alter bekommt man
"Unterhalt wegen Alters"
Der Gesetzgeber hat sich hier nicht auf ein bestimmtes Alter festgelegt. Nach der
Rechtsprechung kann man aber davon ausgehen, dass man altersbedingt jedenfalls nicht mehr
arbeiten muss, sobald man rentenberechtigt ist. Das ist folglich bei Männern vom 65. und
bei Frauen vom 60. Lebensjahr an der Fall. Wenn Sie sich scheiden lassen, in diesem Alter
sind und sich selbst nicht mehr unterhalten können, haben Sie dann folglich einen
Unterhaltsanspruch.
Leider ist es aber eine Tatsache, dass jemand, der seinen Beruf länger nicht mehr
ausgeübt hat, auf dem Arbeitsmarkt auch dann schon keinen Job mehr bekommen kann, wenn er
noch erheblich jünger ist. Wenn dann beispielsweise altersbedingt auch eine Umschulung
nicht mehr infrage kommt, kann beispielsweise eine Frau, die längere Zeit nicht mehr
arbeitet hat, schon mit 50 Jahren einen Unterhaltsanspruch wegen Alters haben.
Andererseits kann eine Frau, die auch während der Ehe berufstätig war und in ihrem
erlernten Beruf nach der Scheidung noch weiterarbeiten kann, auch mit 55 oder 58 Jahren
noch keinen Unterhaltsanspruch haben.