Kann ich wegen Krankheit meinen
Ex-Ehegatten um Unterhalt angehen, auch wenn ich nach der Scheidung vor Ausbruch der
Krankheit längere Zeit arbeiten konnte?
Auch beim Unterhalt wegen Krankheit gilt der Grundsatz, dass die Krankheit entweder
zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung (also direkt nach der Scheidung) bestehen
muss, ansonsten gibt es keinen Unterhalt. Wer nach der Scheidung längere Zeit in der
Lange war, sich selbst zu ernähren und dann krank wird, kann nicht mehr auf den
geschiedenen Ehegatten zurückgreifen.
Etwas anderes gilt auch hier, wenn eine nahtlose Kette von Unterhaltstatbeständen
vorliegt:
Hat die geschiedene Ehefrau zunächst Unterhalt wegen Kindeserziehung bekommen, war
anschließend arbeitslos (Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit) und ist dann krank geworden,
dann hat sie gegen ihren geschiedenen Ehemann einen Unterhaltsanspruch wegen Krankheit,
wenn sich die Unterhaltstatbestände nahtlos aneinander reihen.