Sie haben keinen Ehevertrag geschlossen ...
... und damit wie die meisten Eheleute "einfach so" geheiratet. In diesem Falle gelten für Ihre ehelichen Vermögensverhältnisse die gesetzlichen Regeln. Mit Wirkung ab dem 1. September 2009 gelten etwas geänderte Regeln beim Zugewinnausgleich / Versorgungsausgleich.
Das bedeutet, Sie leben im Güterstand der "Zugewinngemeinschaft". Wenn Sie jetzt nicht genau wissen, was das ist und welche Verpflichtungen sich daraus ergeben, dann brauchen Sie deshalb kein schlechtes Gewissen zu haben. Denn die allermeisten Eheleute wissen nicht, was "Zugewinngemeinschaft" eigentlich bedeutet. Als Anwalt merkt man das immer wieder daran, dass viele Ehegatten befürchten, dass "ich für die Schulden meines Ehegatten mithaften muss, weil wir keinen Ehevertrag geschlossen haben". Gott sei Dank ist das nicht so. Zur Erläuterung der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung seien die folgenden Fragen gestellt und beantwortet:
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