Einleitung zum Zugewinnausgleich

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?

Kurz zusammengefasst muss zunächst der Zugewinn jedes Ehegatten ermittelt werden. Wer dann von den beiden den höheren Zugewinn hat, der muss die Hälfte des Überschusses dem anderen auszahlen. Für den Begriff des "Zugewinns" gibt es eine gesetzliche Definition in § 1373 BGB. Nach dieser Vorschrift ist Zugewinn "der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt". 

Das bedeutet, dass wir uns bei jedem Ehegatten ansehen müssen 

Außerdem müssen wir uns fragen:

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 20.06.1999

Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.

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