Muß man für Altersunterhalt gemeinsam alt geworden sein?

Muß man gemeinsam alt geworden sein? 

Nach der Rechtsprechung ist es keine Voraussetzung für den Altersunterhalt, dass man auch gemeinsam alt geworden ist. Heiratet beispielsweise eine Frau mit 21 Jahren und lässt sich mit 45 Jahren scheiden, heiratet mit 50 Jahren wieder und lässt sich mit 58 Jahren erneut scheiden, dann hat sie gegen den zweiten Mann einen Unterhaltsanspruch wegen Alters, obwohl die Ehe mit dem ersten Mann wesentlich länger gedauert hat, § 1586 a) II BGB. 

Das gilt sogar dann, wenn beide Ehepartner erst im hohen Alter die Ehe geschlossen haben. Das OLG Düsseldorf hat einen spektakulären Fall entschieden, in dem ein 76jähriger eine 75jährige geheiratet hatte und dann 4 ½ Jahre später die Scheidung einreichte. Die Ehe wurde dann geschieden, als er schon über 80 und sie über 70 war. Gleichwohl hatte er trotz seines hohen Alters und trotz der kurzen Ehedauer an seine Frau Altersunterhalt zu bezahlen (OLG Düsseldorf, FamRZ 1978, S. 372; ähnlich BGH NJW 1982, S. 929).

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