Eigenheimzulage
Die neue Bundesregierung hat zwar die Eigenheimzulage zum 1.1.2006 abgeschafft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass
eine bereits bestehende Eigenheimförderung sofort ausläuft. Bereits bewilligte Förderzulagen laufen ganz normal weiter.
Die Eigenheimzulage besteht aus dem Fördergrundbetrag und der Kinderzulage. Zwecks Vermeidung einer Überförderung darf die Fördersumme die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten des Förderobjektes nicht übersteigen. Förderung:
- Ab 1.1.2004 ist bei der Eigenheimzulage der Fördergrundbetrag bei Neubau und Erwerb eines Altbaus gleich hoch.
Es gibt eine Grundzulage von 1% der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, maximal jedoch 1.250 EUR pro Jahr und 800 EUR je Kind für den
Förderzeitraum von 8 Jahren.
- Bis 31.12.2003: bei Neubau: € 2.556 [5000 DM]. Bei Erwerb bis zum Ende des zweiten Jahres
nach Fertigstellung gilt die Immobilie noch als Neubau.
- Fördergrundbetrag bei Altbau: € 1.278 [2500 DM]
und Kinderzulage von € 767 [1500 DM].
Erwerbskosten von mehr als € 51120 [100.000 DM] können daher nur bei Familien mit mehr als 5
Kindern berücksichtigt werden.
Der Förderzeitraum umfasst 8 aufeinanderfolgende
Kalenderjahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Wenn eine Wohnung nicht bis zum Ende des achtjährigen Förderzeitraumes zu
eigenen Wohnzwecken (z.B. wegen Verkaufs) genutzt wird, kann der Anspruch auf Förderung
für den verbleibenden Zeitraum auf ein Folgeprojekt übertragen werden.
Ratgeber Eigenheimzulage