Eigenheimzulage

Die neue Bundesregierung hat zwar die Eigenheimzulage zum 1.1.2006 abgeschafft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine bereits bestehende Eigenheimförderung sofort ausläuft. Bereits bewilligte Förderzulagen laufen ganz normal weiter.

Die Eigenheimzulage besteht aus dem Fördergrundbetrag und der Kinderzulage. Zwecks Vermeidung einer Überförderung darf die Fördersumme die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten des Förderobjektes nicht übersteigen. Förderung:

Der Förderzeitraum umfasst 8 aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Wenn eine Wohnung nicht bis zum Ende des achtjährigen Förderzeitraumes zu eigenen Wohnzwecken (z.B. wegen Verkaufs) genutzt wird, kann der Anspruch auf Förderung für den verbleibenden Zeitraum auf ein Folgeprojekt übertragen werden.

Ratgeber Eigenheimzulage
  Hausfinanzierung Online

Finanztip.de   Keine Haftung
Finanztipps