Kinderzulagen - EigZulG 2004
Die neue Bundesregierung hat zwar die Eigenheimzulage zum 1.1.2006 abgeschafft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass
eine bereits bestehende Eigenheimförderung sofort ausläuft. Bereits bewilligte Förderzulagen laufen ganz normal weiter.
Zusätzlich zum Fördergrundbetrag steht dem Anspruchsberechtigten für
jedes zu seinem Haushalt gehörenden Kind eine Kinderzulage von jährlich 800 EUR
(bis zum 31.12.2003: € 767 [1.500 DM])
zu. Stiefkinder sind eigenen Kindern gleichzusetzen. Berücksichtigungsfähig sind
Kinder, für die der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld oder einen
Kinderfreibetrag erhält.
Kinderzulage gibt es nur, wenn der Steuerbürger oder der Ehegatte Anspruch auf Kindergeld oder
Kinderfreibetrag haben. Steuerplaner sollten daher sicherstellen, dass sie bei Trennungen einen
entsprechenden Anspruch haben.
Der Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag und als Folge auf die Kinderzulage gehen verloren,
wenn das zu versteuernde Einkommmen des Kindes einen festgesetzten Betrag (rd. 7.000 EUR) übersteigt.
Liegt das Einkommen nur knapp über dieser Grenze, so helfen Ausgaben oder andere Maßnahmen, die
das zu versteuernde Einkommen nach unten drücken.
Das Kind muss im Förderzeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten
gehören oder einmal gehört haben. Es reicht also aus, dass das Kind zu
Beginn oder während des Begünstigungszeitraumes zum Haushalt des Steuerpflichtigen
gehörte. In der Regel gehört auch das auswärts studierende Kind oder in
einem Internat untergebrachte Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen. Scheiden die Kinder
dann aus der Haushaltsgemeinschaft aus (z.B. durch Gründung eines eigenen Hausstandes),
so zählen die Kinder bis zum Ablauf des Förderzeitraumes weiter mit.
Der einkommensteuerliche Kindbegriff muss allerdings im Veranlagungszeitraum
erfüllt sein. Dies ist nicht mehr gegeben bei Tod des Kindes oder Überschreiten
der Altersgrenze. Familienvergrößerungen erlauben den Anspruch auf Kinderzulage
für die verbleibenden Jahre des Förderzeitraumes.
Ratgeber Eigenheimzulage
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