Ende Ökozulage: Bauantrag bis 1. Februar 2002 und Fertigstellung in 2002
Die neue Bundesregierung hat zwar die Eigenheimzulage zum 1.1.2006 abgeschafft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass
eine bereits bestehende Eigenheimförderung sofort ausläuft. Bereits bewilligte Förderzulagen laufen ganz normal weiter.
Umweltfreundliche Bauweisen wurden bis zum 31.01.2001 mit sogenannten Ökozulagen "gesponsert".
Für Neubauten mit einer Wärmepumpe, einer Solaranlage oder einer Einheit zur
Wärmerückgewinnung betrug die Ökozulage maximal € 256 [500 DM] pro Jahr.
Eine weitere Ökozulage von € 205 [400 DM] im Jahr erhalten Bauherren, deren Haus die Grenzwerte
der Wärmeschutzverordnung um 25% unterschreitet.
Voraussetzung ist, dass die energiesparende Maßnahme noch im Jahr 2002 abgeschlossen bzw. das Niedrigenergiehaus fertiggestellt wurde.
Die Wärmeschutzverordnung 1994 gilt letztmals für die Errichtung eines Neubaus, für den vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder die
Bauanzeige erstattet wird. Bei genehmigungs- und anzeigefreien Bauvorhaben ist der Beginn der Bauausführung maßgebend.
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