Anbau, Ausbau, Umbau und Modernisierung

Ab 1.1.2004 wird keine Eigenheimzulage mehr für Anbau, Ausbau, Umbau und Erweiterung gewährt. Grundsatz: Die Schaffung neuen Wohnraumes ist begünstigt. Nach der bis zum 31.12.2003 geltenden Regelung konnte auch eine Eigenheimzulage für Ausbauten und Erweiterungen beansprucht werden.

Für Modernisierungen gibt es keine Eigenheimzulagen. Beispiel: Wer ein altes Haus durch Einbau neuer Trennwände, Heizung und sanitäre Anlagen von der Ofenheizung an den heutigen Wohnstandard anpasst, erhält hierfür keine Zulage. Es handelt sich um eine nicht begünstigte Modernisierung. Diese liegt auch vor, wenn zwei kleine Wohnungen zu einer großen Wohnung zusammengelegt werden.

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