Sind Sonnenkollektoren auf einem Flachdach bauliche Veränderungen?
Ja, das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor (Az.: 2 Z BR 2/00). Die Gemeinschaftsordnung verbot den Miteigentümern Änderungen der Aussenanlagen. Breitgefächerte Sonnenkollektoren zur Warmwassergewinnung mit einem Neigungswinkel von 45 Grad auf einem Flachdach stellen nach Ansicht des Gerichts eine bauliche Veränderung dar. Auch wenn es sich um ein umweltfreundliches Mittel zur Gewinnung von Energie handele, sei das Beseitigungsverlangen der Miteigentümer nicht rechtsmissbräuchlich. Eine letzte Chance gab das Gericht dem Schwarzbauer dennoch: Er kann die 5.500,- EUR teuren Kollektoren in einem geringeren Neigungswinkel anbringen, soweit die Sichtbeeinträchtigung durch die Mitbewohner nahezu ausgeschlossen ist.
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