Was ist, wenn mein Nachbar eine Einfriedung aus Pflanzen haben möchte, ich aber aus Holz?

Diesbezüglich sollten Sie sich zunächst bei Ihrer Gemeindeverwaltung informieren. In manchen Gebieten kann es nämlich sein, dass das Grundstück in einer ganz bestimmten Weise einzufrieden ist oder dass bestimmte Arten von Einfriedungen nicht erlaubt sind. Ansonsten können sie sich mit Ihrem Nachbar über alle möglichen Arten des Materials wie Hecke, Mauer oder Zaun einigen. Kommt keine Einigung zustande, so können Sie von Ihrem Nachbarn eine ortsübliche Einfriedung verlangen - er allerdings auch von Ihnen. Gibt es keine ortsübliche Einfriedung, so ist die Errichtung einer 1,20 m hohen Einfriedung in jeder denkbaren Bauweise möglich.

Ratgeber Recht: immobilienrecht   24 10 2002        

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