Was heißt 'schlüsselfertig'?

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man hierunter, dass der Käufer das Haus aufschließen und die Möbel hineinstellen kann. Doch fallen hierunter etwa auch Malerarbeiten? Ja, sagt das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 2 U 3110/98). Der Fall: Ein Häuslebauer hatte einen Schlüsselfertig-Bauvertrag unterschrieben. Doch in der Baubeschreibung war von Malerarbeiten nirgends die Rede. Macht nicht´s, so die Nürnberger Richter. Die Nichtaufzählung der Malerarbeiten in der Baubeschreibung besage nicht, dass der Erwerber nicht mit ihnen rechnen könne. Kaufinteressenten von Schlüsselfertighäusern sollten die Verträge allerdings genau studieren. Dort finden sich nämlich nicht selten sogenannte 'Negativkataloge' oder 'Leistungsabgrenzungen'. Unter diesen Überschriften schränken Bauunternehmer gern den Umfang ihrer Leistungspflichten ein.

Ratgeber Recht: immobilienrecht   'Schlüsselfertig'   Baubeschreibung   Malerarbeiten und Schlüsselfertig-Bauvertrag    

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