Was ist, wenn mein Nachbar sein Grundstück verwildern lässt und mich dies stört?

Dann müssen Sie sich leider weiterärgern. Denn nach § 903 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich selber entscheiden, wie er dieses gestaltet. Er kann es bepflanzen, pflegen, aber auch verwildern lassen. Selbst wenn Sie dadurch ein Störung erleiden, z.B. weil der Wind Samen oder Unrat in Ihren Garten wirbelt. Dies allein löst keine Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche gegen Ihren Nachbarn aus. Diese können sich nur dann ergeben, wenn Ihr Nachbar diese Störung durch eigenes Handeln auslöst oder unterstützt. Sogar wenn Sie der Eigentümer eines vermieteten Hauses mit Garten sind, können Sie nichts dagegen tun, wenn nun Ihr Mieter das Grundstück verwildern lässt. Sie haben nicht das Recht, das Grundstück ohne die Einwilligung Ihres Mieters zu betreten und womöglich selbständig für Ordnung zu schaffen, indem Sie die Gartenlandschaft nach Ihren Vorstellungen gestalten. In diesem Fall begehen Sie nämlich einen Hausfriedensbruch, der strafrechtlich verfolgt werden kann.

Ratgeber Recht: immobilienrecht   29 10 2002        

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