Was ist, wenn ich Vermieter bin. Wie kann ich dann gegen meinen störenden Mieter vorgehen?
Kommen Ihnen von anderen Personen Beschwerden über Ihren Mieter zu Ohren, so haben Sie als mildestes Mittel die Möglichkeit, diesen zu etwas mehr Rücksicht aufzufordern. Ändert Ihr Mieter allerdings sein Verhalten nicht und hört z.B. weiter bis nach Mitternacht laute Musik, so können Sie ihn abmahnen und ihm eine angemessene Frist setzen. Sollte die Frist verstreichen und Abmahnung erfolglos verlaufen, können Sie Ihrem Mieter entweder fristlos kündigen oder ihn mittels einer gerichtlichen Klage zwingen, die Nachbarn nicht mehr durch dieses Verhalten zu stören. Verstößt er dann gegen dieses Urteil, so muss Ihr Mieter eine Geldbuße bezahlen. Sie können auch von Ihrem Störer Schadensersatz verlangen. Dies allerdings nur, wenn Ihre anderen Mieter wegen der Belästigungen die Miete gemindert haben.
Ratgeber Recht: immobilienrecht 29 10 2002