Was ist, wenn ich Wohnungseigentümer bin und gegen meinen störenden Mitbewohner vorgehen möchte?
Zunächst sollten Sie den Verwalter der Wohnanlage darum bitten, dem Störere eine Abmahnung zu schicken. Vorbereitend können sie auch bei Eigentümerversammlungen eine Hausordnung beschliessen, in der dann z.B. gewisse Ruhezeiten, die Benutzung des Gartens oder der Putzplan geregelt ist. Ein Verstoß hiergegen zieht allerdings keine rechtlichen Folgen nach sich, wie z.B. eine berechtigte Kündigung des Störers. Sollten Sie im Wege einer Nachbarklage der Eigentümergesellschaft gerichtlich gegen Ihren Mitbewohner vorgehen wollen, so müssen Sie beachten, dass eine solche, welche sich gegen die Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums richtet, von allen Eigentümern gemeinsam beschlossen werden muss.
Ratgeber Recht: immobilienrecht 29 10 2002