Was ist, wenn die unangenehmen Grillgerüche meines Nachbarn zu mir herüberziehen?
Generell können Rauch und Qualm sehr störend für den Nachbarn sein. Wann allerdings eine erhebliche Belästigung von Seiten Ihres Nachbarn gegeben ist, kann abschließend nicht definiert werden und hängt sehr stark von dem Einzelfall ab. Auch die Rechtsprechung ist zu diesem Thema nicht einheitlich. Auf der einen Seite wird dem Grillen eine sozialtypische Verhaltensweise zugesprochen, d.h. dass es generell nicht verboten werden kann und von Ihnen akzeptiert werden muss. Auf der anderen Seite wollen die Gerichte, dass das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gewahrt bleibt und dass Sie nicht durch übermäßiges Grillen Ihres Nachbarn gestört werden. Im Zweifel sollten Sie versuchen, sich mit Ihrem Nachbarn friedlich einigen und gerade im Sommer vereinzeltes Grillen tolerieren.
Ratgeber Recht: immobilienrecht 29 10 2002