Ein Wohnungseigentümer muss die Reparatur von Thermostatventilen nicht selbst bezahlen: Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 13. November 2007 (Az. 8 W 404/07) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Ein Wohnungseigentümer ließ die defekten Thermostatventile seiner Fußbodenheizung reparieren. Die Kosten der Handwerkerrechnungen von rund 1.500 Euro wollte er sich von der Eigentümergemeinschaft ersetzen lassen. Diese verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Heizung und somit auch die Ventile würden ihm gehören und wären nicht Bestandteil des "Gemeinschaftseigentums" aller.
Nachdem das Landgericht noch der Eigentümergemeinschaft Recht gegeben hatte, war der Kläger beim OLG erfolgreich. Demnach würden alle Einrichtungen zur Regelung der Heizung – auch – dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungseigentümer dienen. Damit seien sie nicht "Sondereigentum" des einzelnen Wohnungseigentümers, für das er allein aufkommen müsse. Vielmehr seien sie "Gemeinschaftseigentum", für deren Reparatur die Wohnungseigentümergemeinschaft aufkommen müsse.
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