Nachbar kann Bauakten einsehen

Einem Grundstückseigentümer kann ein Einsichtsrecht in die Bauakte eines Nachbargrundstücks zustehen, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (hier Auswirkungen von Änderungen auf eine alte Grunddienstbarkeit) und dem keine überwiegenden schutzbedürftigen Belange des Nachbarn entgegenstehen.

Urteil des VG Köln vom 25.11.2005
27 K 6171/03
Pressemitteilung des VG Köln

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