Ein Bauherr hatte aufgrund baulicher Mängel die Zahlung des vollen Rechnungsbetrags an das Bauunternehmen verweigert. Da ihm der Unternehmer mit einer Zahlungsklage drohte, ließ der Bauherr vorsorglich ein privates Gutachten anfertigen.
Als es zur Verhandlung kam, konnte der Bauherr an Hand des Gutachtens die Mängel nachweisen. Die Klage auf Zahlung wurde daraufhin vom Gericht abgewiesen.
Die Richter vertraten zudem die Auffassung, dass das Gutachten
aus Sicht des Häuslebauers angebracht gewesen sei, da er mit der
Zahlungsklage des Unternehmers habe rechnen müssen. Der
unterlegene Prozessgegner muss daher auch die Kosten für dieses
vor dem Prozess privat in Auftrag gegebene Gutachten übernehmen
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