Vorsicht mit der Kettensäge, wenn des Nachbarn Bäume stören
Wer die auf sein Grundstück herüberwachsenden Zweige der Nachbarpflanzen so unsachgemäß beschneidet, dass die Hölzer eingehen, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
Nachdem mehrere Aufforderungen, die auf sein Grundstück überhängenden Zweige zu beseitigen, keinen Erfolg hatten, gingen einem Nachbarn die Nerven durch. Er warf die Kettensäge an und stutze die Hölzer selbst. Allerdings endete die Aktion nicht in einem fachmännischen Rückschnitt sondern eher in einem Kahlschlag. Die Folge: sieben Gehölze, darunter wertvolle Ziersträucher, verendeten.
Zwar waren die Richter durchaus der Ansicht, dass Pflanzen, die die Grundstücksgrenze überschritten, nach erfolgloser Aufforderung und Fristsetzung selbst abgeschnitten werden dürften. Allerdings dürfe dies nicht in einem derartigen Kettensägen-Massaker ausarten. Der genervte Hausbesitzer musste seinem Nachbarn Schadensersatz in Höhe von 750 Euro zahlen (Az. 32 S 83/06).