Architekt - Mangel bei Überschreitung Kostenrahmen

Überschreitet der Architekt die zwischen den Parteien festgelegte Bausumme, stellt dies einen Mangel des Architektenwerkes dar.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005, Aktenzeichen 5 U 75/04
(BGH Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche wegen einer Bausummenüberschreitung. Das Bauwerk war in der Herstellung letztlich doppelt so teuer wie die Parteien vereinbart hatten.

Das OLG stellt klar, dass auch die Überschreitung einer mündlich vereinbarten Bausummenkostenobergrenze die Verletzung von Leistungspflichten des Architekten darstellt und zum Schadensersatz führen kann.

04.01.2006 - Autor: Hans-Christian Schwarzmeier
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