Vertragserfüllungsbürgschaft und Vorauszahlungen

Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert auch verlorene Vorauszahlungen.

Urteil OLG Celle vom 05.02.2004, Aktenzeichen 13 U 158/03

In einem Werkvertrag war die vollständige Vorauszahlung des Werklohnes vereinbart und über eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert. Als der Unternehmer insolvent wird, verlangt der Auftraggeber vom Bürgen Rückzahlung der Vorauszahlungsbeträge über die Bürgschaft. Der Bürge verweigert mit dem Argument, die Vertragserfüllungsbürgschaft sichere keine Vorauszahlungen ab.

Wenn in einer Auffassung des OLG Celle es sich bei verlorenen Vorauszahlungen um eine Unterform des Schadenersatzes wegen Nichterfüllung handelt, war dieser von der Vertragserfüllungsbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) abgedeckt. Der Differenzierung des Bürgen im Prozess, es hätte eine gesonderte Vorauszahlungsbürgschaft vereinbart werden müssen, folgte das Gericht nicht. Mit der Rechtsprechung des OLG Celle sind also auch Vorauszahlungen zu 100 % über eine Vertragserfüllungsbürgschaft abzudecken. Aus Sicherungsgründen empfiehlt sich trotzdem, ausdrücklich im Text der Bürgschaft klarzustellen, auf welche Bestandteile sich die Bürgschaft erstrecken soll, also ob z.B. auch Vorauszahlungen abgesichert werden. Nur dann ist späterer Streit zu vermeiden.

14.02.2006 - Autor: Hans-Christian Schwarzmeier
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