Notabdichtungsmaßnahmen
Ein lediglich mit der Abdeckung und Entsorgung eines alten Hausdachs beauftragter Dachdecker, der diese Arbeiten bei gutem Wetter ausführt und dahin informiert ist, daß am nächsten Tag der Zimmermann einen neuen Dachstuhl errichten soll, ist ohne einen entsprechenden Auftrag nicht verpflichtet, das Haus durch entsprechende Notabdichtungsmaßnahmen gegen eindringende Niederschläge zu schützen.
02.02.2002 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier