Mangelhafte Küche
Beim Kauf einer Serieneinbauküche unterliegt das Vertragsverhältnis, wenn auch die planmäßige Montage der Küche geschuldet wird, in der Regel nicht dem Recht des Kaufvertrages, sondern dem des Werkvertrages. Die Gewährleistungsfrist bezüglich der Lieferung und Montage solcher Einbauküchen beträgt daher 5 Jahre.
04.07.2002 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier