Asbestbelastung nach Abbrucharbeiten
Ist ein Werkunternehmer, der mit der Demontage von Heizungs- und Sanitäranlagen in einem Altbau beauftragt worden ist verpflichtet, die auszubauenden Bauteile auf eine Asbestbelastung zu untersuchen?
11.02.2003 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier