Fälligkeit von Werklohn

Der Werklohnanspruch eines Bauunternehmers wird dann fällig, wenn der Auftraggeber statt Erfüllung des Werkvertrages Schadensersatz oder Minderung verlangt.

13.01.2003 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier

Breiholdt & Breiholdt  bei  Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps