Neue Bautechniken
Schuldet der Architekt dem Bauherrn eine Planung, die den anerkannten Regeln der Baukunst entspricht? Hat er sich dabei über den Stand der Technik zu informieren und den Auftraggeber auch über moderne, kostengünstigere Baumaßnahmen, die behördlich genehmigt sind und sich am Markt durchgesetzt haben, zu informieren? Ja, sagt das Kammergericht Berlin in einem Urteil vom 05.06.2001 (Aktenzeichen 7 U 6697/00), jedenfalls dann, wenn der Architekt Bedenken gegen die neue Technik hat und an der herkömmlichen kostenintensiveren Maßnahme festhalten will. Der Architekt hat im Rahmen der von ihm geschuldeten Planung die richtigen Baumaterialien auszuwählen und muß bei mehreren
Alternativen grundsätzlich den sichersten Weg gehen. Hierbei ist die Verwendung von in der Praxis noch nicht bewährten Baustoffen nicht von vornherein ausgeschlossen, denn würde man so entscheiden, wäre der Einsatz neuer Baustoffe niemals möglich. Der Architekt hat vielmehr Nutzungsnachteile und erhöhte Betriebskosten zu berücksichtigen, auch muß er seinen Auftraggeber darüber belehren. Die anerkannten Regeln der Technik werden nicht dadurch in Frage gestellt, daß in Fachkreisen gegen Ausführungen von Produkten, die am Markt bereits behördlich zugelassen sind und sich in der Praxis durchgesetzt haben, vereinzelt Bedenken erhoben werden. In jedem Falle hat der Architekt dem Auftraggeber Alternativen aufzuzeigen und ihm auch damit die Möglichkeit zu geben, sich nach Abwägung und Beratung durch den Architekten zu entscheiden.
18.01.2002 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier