Unverhältnismäßige Nachbesserung
Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit einer Nachbesserung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand und Abwägung aller Umstände ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist.
21.06.2002 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier