Rückgriffsanspruch des Bürgen gegenüber dem Werkunternehmer
Ein Gewährleistungsbürge, der auf Aufforderung des Bauherrn Zahlungen aus der Bürgschaft an diesen geleistet hat, kann grundsätzlich Rückgriff bei dem Werkunternehmer nehmen, für den die Bürgschaft gestellt worden ist.
21.07.2001 Autor: Hans-Christian Schwarzmeier