Veruntreuung durch Verwalter
Der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH, die eine Wohnanlage verwaltet, macht sich der Untreue schuldig, wenn er ihm selbst und der GmbH auferlegte gerichtliche und außergerichtliche Kosten eines Verfahrens vom Konto der Wohnungseigentümer überweist.
01.03.2002 Autor: Johannes Steger