Besichtigungsrecht des Vermieters
Will der Vermieter seine Mietwohnung verkaufen, so kann er vom Mieter die Duldung der Besichtigung der Wohnung mit Kaufinteressenten verlangen, wobei bei Berufstätigkeit des Mieters auf dessen Belange Rücksicht zu nehmen ist. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Besichtigung dreimal monatlich nach einer Ankündigungsfrist von drei Tagen werktags zwischen 19 und 20 Uhr erfolgt, die Dauer des Termins 30 bis 45 Minuten nicht übersteigt.
13.12.2002 Autor: Babo von Rohr